Kosten & Abrechnung
Transparente Informationen zu den Kosten der Psychotherapie für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler.
Privatversicherte
Als Privatpatient werden die Kosten für die Psychotherapie in der Regel von Ihrer privaten Krankenversicherung übernommen. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. für Psychotherapeuten (GOP), kurz GOÄ/P.
- Kostenübernahme nach GOÄ/P
- Direkte Abrechnung mit der Versicherung möglich
- Erstattung je nach Versicherungstarif
Beihilfeberechtigte
Für Beamte und ihre Angehörigen übernimmt die Beihilfe einen Teil der Behandlungskosten. Der restliche Betrag wird von der privaten Zusatzversicherung getragen.
- Beihilfefähige Leistungen nach GOÄ/P
- Antragstellung bei der Beihilfestelle
- Ergänzende private Versicherung
Selbstzahler
Als Selbstzahler haben Sie die Möglichkeit, die Therapie eigenständig zu finanzieren. Wir bieten transparente Preise und besprechen die Kosten vorab mit Ihnen.
- Flexible Terminvereinbarung
- Transparente Kostenaufstellung
- Individuelle Zahlungsvereinbarungen möglich
Was bedeutet GOÄ/P?
Die Abkürzung GOÄ/P steht für die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Diese gesetzlich festgelegten Gebührenordnungen regeln die Abrechnung von ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen im Privatsektor.
Als Praxis mit ärztlichen Psychotherapeuten und psychologischen Psychotherapeuten rechnen wir je nach Berufsgruppe nach der entsprechenden Gebührenordnung ab. Für Sie als Patient ist der Unterschied in der Regel nicht relevant, da beide Gebührenordnungen von privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen anerkannt werden.
Ablauf der Kostenübernahme
Erstgespräch
Im Erstgespräch klären wir Ihre individuelle Situation und besprechen die möglichen Behandlungsoptionen.
Kostenklärung
Wir unterstützen Sie bei der Klärung der Kostenübernahme mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle.
Therapiebeginn
Nach Klärung der Kostenübernahme kann die Therapie beginnen. Die Abrechnung erfolgt in der Regel monatlich.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch sind die Kosten pro Therapiesitzung?
Die Kosten für eine Therapiesitzung (50 Minuten) richten sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. für Psychotherapeuten (GOP), zusammen als GOÄ/P bezeichnet. Der genaue Betrag hängt vom jeweiligen gesundheitlichen Zustand und Behandlungsumfang ab. Wir besprechen die Details gerne in einem persönlichen Gespräch.
Werden die Kosten von der privaten Krankenversicherung übernommen?
In der Regel übernehmen private Krankenversicherungen die Kosten für eine Psychotherapie. Der Umfang der Erstattung hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif ab. Wir empfehlen, dies vorab mit Ihrer Versicherung zu klären.
Wie läuft die Abrechnung bei der Beihilfe ab?
Bei Beihilfeberechtigten rechnen wir nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. für Psychotherapeuten (GOP) ab. Für die ersten fünf Sitzungen (Probatorik) benötigen Sie in der Regel keinen Antrag. Diese Rechnungen können Sie so einreichen. In dieser Zeit findet die Diagnostik statt und es werden die notwendigen Formulare für den Antrag der Psychotherapie (kurzzeit oder langzeit) bearbeitet. Die Beihilfe übernimmt in der Regel einen Teil der Honorare. Den restlichen Betrag trägt Ihre private Zusatzversicherung.
Gibt es Möglichkeiten der Ratenzahlung?
Für Selbstzahler bieten wir bei Bedarf individuelle Zahlungsvereinbarungen an. Sprechen Sie uns gerne darauf an, wir finden gemeinsam eine passende Lösung.
Haben Sie noch Fragen?
Wir beraten Sie gerne persönlich zu allen Fragen rund um die Kostenübernahme und Abrechnung der Psychotherapie.